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AT BELLIN
ICRECON - die Abstimmung der einzelnen Intercompany-Rechnungen

Grundlage des Netting

 

Das eigentliche Problem im Netting ist nicht die Berechnung der Nettozahlung pro teilnehmender Gesellschaft, sondern die im Vorfeld erforderliche Abstimmung über die Herleitung der auszugleichenden Zahlung - die Intercompany-Abstimmung auf Rechnungsebene. Diese Abstimmung im Vorfeld des Netting erhöht den Mehrwert des Gesamtprozesses für alle Beteiligten erheblich und reduziert gleichzeitig den Arbeitsaufwand in allen Bereichen, sowohl der Tochtergesellschaften als auch im Nettingcenter.

 

tm5 ist so aufgebaut, dass die einzelbelegorientierte Abstimmung direkt an das ERP-System angeschlossen werden kann und von dort die erforderlichen Informationen über einzelne Rechnungen leicht übernommen und am Ende des Prozesses auch wieder als Grundlage der Buchung übergeben werden können. Ein Ausziffern interner Belege kann für die Gesellschaften vollständig automatisiert werden. Die Salden der IC-Konten weisen dann keine Differenzen mehr auf. Zusätzlich ist vollständige Transparenz über Streitfälle oder offene Punkte gegeben.

Optimierung der Abstimmung

 

Durch die Nutzung der IC-Abstimmung im Vorfeld des Netting kann der Nettingprozess um wesentliche Punkte verbessert werden.

  • Die Abstimmung erfolgt auf Basis aller gebuchten Rechnungen und nicht mehr auf Basis der durch eine Partei gemeldeten fälligen Rechnungen. Durch diesen Umstand steht wesentlich mehr Zeit für die Abstimmung zur Verfügung und die zwanghafte Anpassung von Zahlungszielen ist nicht mehr erforderlich. Die eingestellten Belege werden anhand ihrer Fälligkeit einfach dem passenden Nettinglauf durch tm5 zugeordnet. Gerade bei längeren Zahlungszielen kann die Zeit bis zur Fälligkeit von beiden Parteien genutzt werden, um Einigkeit über die Abwicklung und das Settlement zu erzielen.
  • Es können alle Gesellschaften am Netting teilnehmen. Das gilt auch für solche, die aus devisenrechtlichen Gründen die Zahlungen nicht verrechnen dürfen. Diese Gesellschaften können ohne Einschränkung an der Abstimmung der Einzelbelege teilnehmen. In Kombination mit der Festlegung der Nettingart der Gesellschaft (siehe Netting) kann im Rahmen des Gesamtsettlements entschieden werden, wie der Zahlungsausgleich erfolgen soll, brutto, netto oder virtuell.
  • Es gilt das durch BELLIN entwickelte Prinzip „Einigkeit vor Abwicklung“ – AGREEMENTDRIVENNETTING. Aufgrund der Trennung von Netting und Abstimmung, kann im Rahmen der Abstimmung festgelegt werden, welche Belege in den anstehenden Nettinglauf zum Ausgleich einfließen sollen. Belege, über deren Abwicklung keine Einigkeit erzielt werden konnte, verbleiben in der Abstimmung. Das für das Netting bereit stehende Ergebnis basiert auf allen Belegen, bei denen sich Debitor und Kreditor einig sind. Wer die Einigung herbeigeführt hat und letztendlich die Entscheidung über das Settlement trifft, kann durch das Unternehmen organisatorisch begleitet und festgelegt werden.
  • Die Meldungen für das Netting können entfallen und werden durch den Abstimmungsprozess vollständig ersetzt. Die Geselllschaften brauchen sich nur noch mit der multilateralen Abstimmung zu beschäftigen.

Ihr Ansprechpartner

 

Martin Bellin

Tel.: +49 7822 4460 - 0

Fax: +49 7822 4460 - 104

E-Mail: sales@bellin.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Detailansicht zur Intercompany-Abstimmung

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